Das Ministerium für öffentliche Sicherheit „spielt Fußball und pfeift gleichzeitig“ – und die Rechtslücke in der Resolution 37?

Die Resolution Nr. 37/2026/QH16, die seit Anfang September 2026 mit einer dreijährigen Pilotphase offiziell in Kraft ist, löst in der Öffentlichkeit heftige Debatten aus.

Bekanntlich sieht dieser Text vor, dass Beamte und Staatsbedienstete, die dem Staat wirtschaftlichen Schaden zufügen, von der Haftung befreit werden, während gleichzeitig die gesamte Feststellung der Motive und die Ermittlung des Schadens dem Ministerium für öffentliche Sicherheit übertragen wird.

Die Verabschiedung der Resolution 37 erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Befugnisse des Ministeriums für öffentliche Sicherheit kontinuierlich ausgeweitet wurden und es tiefgreifend in wirtschaftliche Bereiche eingreift, die über seinen eigentlichen Zuständigkeitsbereich – die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – hinausgehen.

Konkret reicht dies von der politischen Beratung bis hin zu Vorschlägen für bedeutende Gesetzesentwürfe wie die Abschaffung der Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft sowie die Ausübung vielfältiger Geschäftstätigkeiten in zahlreichen wichtigen Bereichen.

Daher weckt die Tatsache, dass die Polizeikräfte sowohl zur Gruppe der „von der Haftung Befreiten“ gehören als auch die Entscheidungsgewalt über Verstöße innehaben, in der Öffentlichkeit Besorgnis hinsichtlich einer Situation, in der sie „gleichzeitig Spieler und Schiedsrichter“ sind, was ihre Unabhängigkeit untergräbt.

Bemerkenswert ist, dass parallel zur Resolution 37 auch der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit geleitete Entwurf des Strafgesetzbuchs darauf abzielt, Polizeibeamte und -angehörige von der strafrechtlichen Verantwortung freizustellen, wenn sie bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten Folgen verursachen.

Diese Vorschläge tauchen zu einem Zeitpunkt auf, an dem die Öffentlichkeit noch immer unter dem Schock tödlicher Unfälle steht, an denen Beamte oder Amtsträger beteiligt waren, bei denen jedoch die Rechenschaftspflicht außer Acht gelassen wurde.

 

Typische Beispiele hierfür sind der Fall einer Verfolgungsjagd durch die Verkehrspolizei, die zum Tod eines männlichen Schülers in Đắk Lắk führte, oder der Fall des Abgeordneten des Nationalparlaments Nguyễn Sĩ Cương, der einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, das Opfer zurückließ und anschließend von der strafrechtlichen Verantwortung freigestellt wurde.

Die fortwährende Ausweitung des rechtlichen Schutzschildes für die Polizei führt unweigerlich zu Ungleichheit vor dem Gesetz.

Da die Grenze zwischen „Ausübung des Dienstes“ und „Amtsmissbrauch mit Folgen“ immer unschärfer wird, wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerechtigkeit des Systems auf null sinken.

Hong Linh – Thoibao.de